Aktuelle Infos zur Landschaftsarchitektur

Ausgleichsmaßnahme nach BayKompV für eine landwirtschaftliche Baumaßnahme

Kompensationsberechnung mit Freiflächengestaltungsplan

Ein ökologisch zertifizierter Legehennenbetrieb plant den Neubau eines Stallgebäudes

Da der Betrieb im Außenbereich angesiedelt ist und zudem in Teilbereichen in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, waren  naturschutzfachlichen Anforderungen sehr hoch: Der Eingriff musste zunächst nach der Bayerischer Kompenationsverordnung (BayKompV) bilanziert werden und dann eine geeignete Ausgleichsmaßnahme gefunden werden.

Die Herausforderung bestand nun darin, die Vorstellungen der Naturschutzbehörde in Abgleich zu bringen mit den betrieblichen Erfordernissen des Landwirtes. Verschiedene Möglichkeiten zur Realisierung des Ausgleichsbedarfs wurden vorgelegt bis schließlich mit der Anlage einer extensiv gepflegten Wiese mit Streuobstbestand sowohl die Naturschutzbehörde als auch der Landwirt zufrieden waren.

Da der Landwirt auch Rinder hält, kann die Streuobstwiese im Sommer auch als extensive, beschattete Weide genutzt werden!

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